ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

E-SUPPLIER BV

Version [Februar 2025]

  1. Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „AGB“) gelten für alle Angebote und Offerten sowie für alle mit E-SUPPLIER, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach belgischem Recht, mit Sitz in der Pittemstraat 88A, 8760 Meulebeke (Belgien) und registriert bei der Crossroads Bank for Enterprises unter der Nummer 0777.951.975 („E-Lieferant”), über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren (die „Waren“) an einen professionellen Dritten (den „Käufer") (Die "Vereinbarung“). Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von im Widerspruch zu diesen AGB stehenden Schriftstücken, einschließlich seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, E-Supplier hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB werden jedem Besteller vor Abschluss eines Kaufvertrages mitgeteilt. Mit der Aufgabe einer Bestellung, der Annahme oder der Bezahlung der Ware bestätigt der Käufer, die AGB und die Sprache, in der sie abgefasst sind, gelesen und verstanden zu haben und ihnen zuzustimmen. E-Supplier behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Etwaige Änderungen werden dem Besteller bekannt gegeben; sie können sich ausschließlich auf künftige Bestellungen auswirken und sind nur gültig, wenn sie vor der künftigen Bestellung schriftlich erfolgen und ausdrücklich vereinbart werden. In diesem Fall gilt die fortgesetzte Nutzung der Waren und/oder Dienstleistungen des E-Lieferanten als Akzeptanz der geänderten AGB. Wenn sich der E-Lieferant dazu entscheidet, ein bestimmtes Recht aus den AGB nicht geltend zu machen, stellt dies keinen Verzicht auf eine Klausel oder die AGB als Ganzes dar.

  1. Bestellungen

Jede Bestellung erfolgt mittels eines von E-Supplier zur Verfügung gestellten und vom Käufer unterzeichneten Bestellformulars, es sei denn, E-Supplier bestätigt schriftlich auf andere Weise, dass die Bestellung angenommen und damit gültig abgeschlossen wurde. Diese behalten auch für alle zukünftigen Bestellungen uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Alle Angebote von E-Supplier sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die im Angebot genannten Preise sind ab dem Datum des Angebots maximal dreißig (30) Kalendertage gültig, können jedoch einer Indexierung unterliegen. Tippfehler, Sachfehler und Kalkulationsfehler in einem Angebot sind für den E-Supplier niemals bindend. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den E-Lieferanten ist der E-Lieferant an eine Bestellung gebunden. Der E-Lieferant ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen und kann Bestellungen ablehnen, wenn hierfür ein gültiger Grund vorliegt, beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) bei offenen Schulden des Käufers.

Wenn der Käufer eine Bestellung storniert, ist der Käufer verpflichtet, eine Stornierungsgebühr in Höhe von zwanzig (20) % des Preises zu bezahlen, es sei denn, dass dem E-Lieferanten durch die Stornierung ein über diesen Betrag hinausgehender Schaden entsteht. Eine Bestellung von Waren, die von E-Supplier speziell auf Wunsch des Käufers hergestellt und individuell für ihn angepasst wurden, kann nicht storniert werden und wird in voller Höhe in Rechnung gestellt.

  1. Änderungen an einer Bestellung

Eine Änderung der Bestellung auf Wunsch des Käufers kann nur erfolgen, wenn sich die Parteien über die Lieferbedingungen, einschließlich Preis und (geänderter) Lieferzeit, einig werden. Alle Änderungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

  1. Lieferung

Die von E-Supplier angegebenen Lieferzeiten, auch in einer Auftragsbestätigung, stellen für E-Supplier lediglich eine Verpflichtung zur Erbringung von Mitteln dar. Bei diesen Lieferzeiten handelt es sich um die bestmögliche Schätzung auf Grundlage der aktuellen und erwarteten Lieferungen und um reine Richtwerte. Bei einer Überschreitung hat der Käufer kein Recht auf Entschädigung oder Stornierung der Bestellung. Falls der E-Lieferant mit einer Überschreitung des Liefertermins rechnet, wird der Käufer hierüber schriftlich informiert. In diesem Fall vereinbaren der E-Lieferant und der Käufer einvernehmlich einen neuen angemessenen Liefertermin. Nur sofern E-Supplier auch innerhalb dieser neuen Frist nicht in der Lage ist zu liefern, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung (kostenlos) zu stornieren, ohne dass E-Supplier jedoch zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist.

Wenn ein Fall höherer Gewalt (vgl. Artikel 14) die rechtzeitige Lieferung der Waren verhindert, behält sich E-Supplier das Recht vor, die verfügbare Ware nach eigenem Ermessen unter seinen Kunden zu verteilen, ohne dass der Käufer hieraus einen (Entschädigungs-)Anspruch auf Verlust geltend machen kann.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde (oder sofern die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat), kann der E-Lieferant die Waren in Teilen liefern und die gelieferten Waren separat in Rechnung stellen. Sofern für die Bestellung eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann sich die Auslieferung der Ware so lange hinauszögern, wie der Käufer die für die zu liefernde Ware vereinbarte Anzahlung bzw. den Preis früherer Lieferungen nicht oder nicht vollständig bezahlt hat.

Der E-Lieferant ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn und solange der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht (vollständig) erfüllt.

Wenn E-Supplier Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers hat, ist E-Supplier berechtigt, die Produktion, den Versand und/oder die Lieferung zu verweigern, sofern der Käufer die Waren nicht vor Lieferung bezahlt oder eine für E-Supplier akzeptable Sicherheit leistet.

Wird die bestellte Ware am Liefertermin nicht vom Käufer abgeholt, ist E-Supplier berechtigt, dem Käufer die anfallenden Lagerkosten sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5% des ursprünglichen Preises für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Preis sofort fällig und vom E-Lieferanten zu zahlen. Der Käufer kann die Ware erst abholen, wenn er sowohl den Preis, die fälligen Lagerkosten als auch die pauschale Entschädigung in Höhe von 5% des ursprünglichen Preises für zusätzliche Verwaltung sowie etwaige Verzugszinsen und Schadensersatz bezahlt hat.

  1. Eigentum und Risiko

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen (einschließlich Hauptbetrag, etwaiger Kosten, Zinsen und ggf. Entschädigungen) aus der Lieferung der Waren durch den Käufer bleiben die Waren Eigentum von E-Supplier. Darüber hinaus ist der Käufer bis dahin verpflichtet, die gelieferte Ware getrennt von anderen Waren aufzubewahren und sie eindeutig als Eigentum von E-Supplier zu kennzeichnen, sie zu versichern und ordnungsgemäß versichert zu halten sowie nicht fortzufahren Verarbeitung, Behandlung oder Weiterverkauf die Ware. Dem E-Lieferanten ist auf erste Anfrage Einsicht in die Versicherungspolice gestattet. Sollte sich herausstellen, dass der Käufer keine oder keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, behält sich E-Supplier das Recht vor, auf Kosten des Käufers eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Waren abzuschließen. Die Bestellung von Sicherheiten auf noch nicht bezahlte Ware ist dem Käufer nicht gestattet. Gegenteilige Handlungen sind gegenüber dem E-Supplier nicht durchsetzbar.

Im Falle eines (ernsthaften Verdachts auf) Verstoßes des Käufers gegen seine Zahlungsverpflichtungen verpflichtet sich der Käufer, E-Supplier die Möglichkeit zu geben, die Waren ohne vorherige Inverzugsetzung auf Kosten des Käufers unverzüglich und an jedem Ort wieder in Besitz zu nehmen. In diesem Zusammenhang ist E-Supplier berechtigt, eine Bestandsaufnahme der Ware zu verlangen und erhält unter anderem das Recht, die Lagerräume des Käufers zu betreten, um die Ware abzuholen. Wird die Ware bei einem Dritten (beispielsweise dem Vermieter einer vom Käufer gemieteten Immobilie) überlassen, so ist der Käufer verpflichtet, E-Supplier vor wirksamer Überlassung der Ware an den Dritten hierüber sowie über die Identität und Anschrift dieses Dritten zu informieren, damit E-Supplier diesen auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen kann.

Das Risiko bezüglich der Waren (einschließlich Beschädigung oder Verlust der Waren) geht mit der Lieferung der Waren auf den Käufer über. Wird die bestellte Ware nicht am vereinbarten Liefertermin vom Käufer abgeholt, gehen ab dem Liefertermin sämtliche Risiken hinsichtlich Feuer, Diebstahl oder Beschädigung jeglicher Art zu Lasten des Käufers.

Die Lieferung erfolgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Ex Works (Incoterms ® 2020) am Sitz des E-Lieferanten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer sämtliche Kosten und Risiken des Transports, auch wenn der Transporteur vom E-Lieferanten ausgewählt wurde. Bei Transportschäden aller Art besteht ein Regressanspruch des Käufers ausschließlich gegenüber dem Transportunternehmen bzw. dessen Versicherer. Das Verladen der Waren erfolgt durch den Käufer (oder in dessen Auftrag) und auf Risiko des Käufers. Der Käufer haftet außerdem für sämtliche Schäden, die während oder nach der Lieferung der Ware entstehen.

  1. Veränderung der Ware

Wenn der Käufer ohne die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von E-Supplier Änderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder eine von E-Supplier angeordnete Änderung nicht durchführt, verpflichtet sich der Käufer, E-Supplier von allen Ansprüchen, Strafverfolgungen, Kosten und Ausgaben freizustellen und zu schützen, die sich daraus ergeben, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder aus anderen Gründen beruhen.

  1. Nichtübereinstimmung und sichtbare Mängel

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich am Lieferort auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und ggf. erforderliche Rügen entsprechend den nachstehend beschriebenen Bedingungen anzubringen. Die Person, die die Prüfung im Auftrag des Käufers durchführt, gilt als zur Abnahme und Entgegennahme der Ware befugt. Erfolgt keine solche Prüfung, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert und der Käufer kann sich nicht mehr auf etwaige Vertragswidrigkeiten oder sichtbare Mängel der Ware berufen. Auch kann sich der Käufer nicht mehr auf etwaige Vertragswidrigkeiten oder sichtbare Mängel berufen, um sich gegenüber dem E-Lieferanten zu verteidigen, wenn dieser die Zahlung ausstehender Schulden fordert. Die Feststellungen des Käufers berechtigen ihn in keinem Fall, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen. Die Verpflichtung des Käufers zur Schadensminderung besteht stets.

Jegliche Nichtübereinstimmung oder sichtbare Mängel müssen dem E-Lieferanten innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach der Lieferung und in jedem Fall vor ihrer verarbeitet, behandelt oder weiterverkauft, ganz oder teilweise. Der Käufer muss Fotos vorlegen, die die Nichtübereinstimmung oder sichtbaren Mängel belegen, sowie die Rechnungsdetails und alle Umstände und den Zeitpunkt der Feststellung der geltend gemachten Mängel sowie den Nachweis erbringen, dass die Nichtübereinstimmung oder die sichtbaren Mängel nicht auf den Transport oder die unsachgemäße Lagerung der Waren durch den Käufer zurückzuführen sind.

Rechtsansprüche aufgrund von Vertragswidrigkeiten oder sichtbaren Mängeln können später als vierzehn (14) Kalendertage nach Lieferung der Ware nicht mehr geltend gemacht werden und ein Rechtsanspruch innerhalb dieser Frist kann nur geltend gemacht werden, wenn die Bemerkungen zusammen mit den Beweismitteln wie oben beschrieben rechtzeitig übermittelt wurden.

Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Ware zur Verfügung des E-Supplier zu halten und diesem Gelegenheit zu geben, diese zu prüfen. Die Rücksendung mangelhafter Ware erfolgt gemäß den Anweisungen und der schriftlichen Genehmigung sowie auf Kosten des E-Lieferanten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies kann in keiner Weise als Haftungseingeständnis des E-Lieferanten ausgelegt werden.

Bei Weiterverkauf oder Nutzung der Ware durch den Käufer erlischt das Recht des Käufers, etwaige Mängelrügen hinsichtlich der Nichtübereinstimmung oder sichtbaren Mängel zu erheben.

  1. Nicht sichtbare Mängel

Unter nicht sichtbaren Mängeln sind Herstellungsfehler zu verstehen, die die normale Verwendung der Ware unmöglich machen und für den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren. Nicht sichtbare Mängel müssen dem E-Lieferanten innerhalb von sieben (7) Kalendertagen, nachdem der Käufer sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, per Einschreiben gemeldet werden.

Der E-Lieferant leistet dem Käufer für nicht sichtbare Mängel gemäß Artikel 9 und unter der Voraussetzung, dass der nicht sichtbare Mangel wie oben beschrieben fristgerecht und in jedem Fall innerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen Garantiefrist gemeldet wurde. Der Käufer muss Fotos zum Nachweis des nicht sichtbaren Mangels sowie die Rechnungsdetails und sämtliche Umstände und den Zeitpunkt der Feststellung der geltend gemachten Mängel vorlegen. Andernfalls ist jegliche Intervention des E-Lieferanten ungültig.

  1. Garantie des E-Lieferanten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich mit E-Supplier vereinbart, darf kein Umtausch, keine Reparatur oder keine Rückgabe erfolgen, bevor E-Supplier die Möglichkeit hatte, die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Reaktionen des E-Lieferanten auf verspätete oder ohne die erforderliche vorherige Klärung eingegangene Reklamationen erfolgen stets unter diesem Vorbehalt und bedeuten in keinem Fall einen Verzicht auf die Ware. 7, 8 Und 9.

Im Falle einer nicht konformen Lieferung, eines sichtbaren oder nicht sichtbaren Mangels, der fristgerecht gemeldet wurde, und bei dem von E-Supplier wirksam festgestellt wurde, dass die Bedingungen für einen Eingriff und eine Garantie erfüllt sind, ist die Garantie von E-Supplier gegebenenfalls in jedem Fall auf die Herstellergarantie beschränkt, die E-Supplier selbst vom Hersteller erhält und von der der Käufer bestätigt, Kenntnis davon zu haben. Darüber hinaus ist die Gewährleistungspflicht des E-Lieferanten auf folgende Bedingungen beschränkt:

A)         Die Garantie gilt nur für Waren, die von E-Supplier verkauft wurden und rechtmäßig in das Eigentum des Käufers übergegangen sind;

B)         Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Austausch oder die Reparatur der mangelhaften Teile, ohne dass der Käufer hieraus Schadensersatz verlangen kann und zwar unabhängig von der Ursache;

C)         Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die durch (unvorsichtige) Lagerung beim Käufer oder bei Dritten entstehen;

D)         Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Verwendung, Wartung und Pflege der Ware verantwortlich. Hierzu gehört das Befolgen der Herstelleranweisungen, regelmäßiger Wartungspläne und bewährter Praktiken der Branche. Der Käufer muss außerdem sicherstellen, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Verwendung der Waren eingehalten werden. Die Garantie des E-Lieferanten erstreckt sich daher nicht auf eine anormale Nutzung der Waren oder eine Nutzung, die nicht diesem Absatz entspricht. Darüber hinaus erkennt der Käufer an, dass von bestimmten gekauften Waren, wie beispielsweise (Lithium-)Batterien, Risiken ausgehen können, wenn sie nicht richtig installiert oder gehandhabt werden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass diese Waren gemäß den Anweisungen des Herstellers und den bewährten Praktiken der Branche installiert und verwendet werden, um mögliche Gefahren zu minimieren.

e)         Eine etwaige Garantie besteht nur dann, wenn die gelieferte Ware bestimmungsgemäß verwendet wird. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt E-Supplier in diesem Zusammenhang keine Gewährleistung und keinerlei Verantwortung dafür, dass die Waren für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Verwendung geeignet sind, für die der Käufer sie verwenden oder verwenden lassen möchte;

F)           Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind;

G)         Die Garantie erstreckt sich nicht auf eine vom Käufer gewünschte Leistungsstufe;

H)         Zusätzlich zur Standardgarantie können für bestimmte Waren besondere Gewährleistungen oder Garantien gelten. Einzelheiten zu diesen zusätzlichen Garantien oder Gewährleistungen werden dem Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt. Folglich erstreckt sich die Garantie nicht auf diese spezifischen Gewährleistungen oder Garantien.

Jegliche Gewährleistung erlischt ferner, wenn die Ware angepasst oder verändert wurde oder wenn an der gelieferten Ware Arbeiten vorgenommen wurden, sowie im Falle eines Fehlers oder einer Nachlässigkeit seitens des Käufers, wofür der Käufer E-Supplier gegebenenfalls vollumfänglich schad- und klaglos halten wird.

  1. Preis

Für die Bestellung gelten die Preise und Tarife, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gültig sind und/oder in der Auftragsbestätigung gemäß Artikel bestätigt wurden. 2. Alle Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms ® 2020) und sind in Euro angegeben und zahlbar, ohne Mehrwertsteuer und sonstige Steuern, Abgaben oder Lieferkosten. Wenn der E-Lieferant verpflichtet ist, eine vom Käufer geschuldete Abgabe oder Steuer zu zahlen oder einzuziehen, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers und werden zum Preis hinzugerechnet.

Der E-Lieferant kann die aktuellen Preise und Bedingungen aufgrund objektiver Elemente jederzeit ändern. Die geänderten Preise und Bedingungen gelten ausschließlich für die Zukunft und ab dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung an den Käufer. Kein vom Käufer eingereichtes Dokument kann zu einer Änderung der Preise und Bedingungen führen. Zu einer Preisanpassung durch den E-Lieferanten kann es beispielsweise bei vom Käufer verursachten Verzögerungen bei der Ausführung oder Versendung der Bestellung kommen, darunter auch im Falle oder im Zusammenhang mit einer vom Käufer gewünschten Änderung oder infolge einer vom Käufer zu vertretenden Verzögerung bei der Bereitstellung von Informationen, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind.

  1. Zahlung

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen am Fälligkeitstag zahlbar und unverzüglich vor Lieferung der Ware zu leisten. Etwaige Streitigkeiten bezüglich einer Rechnung müssen, andernfalls sind sie unzulässig, und zwar innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben am Geschäftssitz von E-Supplier eingehen. Um gültig zu sein, muss der Protest begründet sein. Das Recht des Käufers, seine Forderungen gegenüber dem E-Supplier gerichtlich oder auf andere Weise aufzurechnen und etwaige verjährte Forderungen des E-Supplier gegen ihn als erloschen zu betrachten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Für den Fall, dass E-Supplier einen Rabatt auf die Gesamtbestellung gewährt hat, behält sich E-Supplier das Recht vor, den Rabatt zu stornieren und dennoch den Standardpreis ohne Rabatt zu berechnen. Erst der tatsächliche Eingang des gesamten offenen Betrages gilt als vollständige Bezahlung. Die Ausstellung und/oder Annahme von Wechseln oder anderen handelbaren Dokumenten stellt keine Novation dar und berührt in keiner Weise die Anwendbarkeit dieser AGB.

Sollte E-Supplier zu irgendeinem Zeitpunkt an der Kreditwürdigkeit des Käufers zweifeln, einschließlich im Falle der Nichtzahlung (einer) Rechnung(en) zum Fälligkeitsdatum, einer gerichtlichen Umstrukturierung und/oder sonstiger erkennbarer Ereignisse, die das Vertrauen von E-Supplier in die ordnungsgemäße Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen beeinträchtigen (können), wird der E-Supplier geschuldete Restbetrag (auch noch nicht fällige Rechnungen) sofort fällig und behält sich E-Supplier ausdrücklich das Recht vor, Lieferungen auszusetzen oder für noch ausstehende Lieferungen eine Vorauszahlung und/oder (sonstige) Sicherheiten oder Garantien zu verlangen, auch wenn die Waren bereits ganz oder teilweise versandt wurden. Falls der Käufer sich weigert, eine Vorauszahlung zu leisten und/oder die verlangten Sicherheiten zu stellen, ist E-Supplier ohne vorherige Inverzugsetzung berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer aufzulösen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Entschädigung hat.

Für jede Rechnung oder jeden Teil einer Rechnung, der am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde, hat E-Supplier ohne vorherige Inverzugsetzung Anspruch auf Zinsen in Höhe des gesetzlich geltenden Zinssatzes bei verspäteter Zahlung im Handelsverkehr zuzüglich 2% pro Jahr bis zum Datum der vollständigen Bezahlung. In diesem Fall hat E-Supplier außerdem Anspruch auf eine pauschale Entschädigung für Verwaltungskosten und Inkassomaßnahmen in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages, wobei diese Entschädigung jedoch nicht weniger als 500,00 EUR betragen darf. Diese Gebühren berechnen sich auf Basis des Endpreises inklusive Steuern und sind unabhängig von der Gewährung etwaiger Nachfristen fällig. In diesem Falle verfällt eine für andere Lieferungen ggf. gewährte Zahlungsstundung und alle übrigen, auch noch nicht fälligen Rechnungen werden sofort fällig. Der E-Lieferant kann seine Kosten für die Eintreibung der offenen Forderungen vom Käufer zurückfordern.

  1. Haftungsbeschränkung

Soweit E-Supplier im Rahmen der Herstellung der Produkte auch Leistungen gegenüber dem Besteller erbringt, besteht gegenüber E-Supplier bei der Erbringung dieser Leistungen lediglich eine Mittel-, nicht aber eine Ergebnispflicht gegenüber dem Besteller.

Mit Ausnahme der Garantieverpflichtung des E-Lieferanten gemäß den Artikeln 7, 8 Und 9Die Haftung des E-Lieferanten kann nur im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten geltend gemacht werden. Die Haftung des E-Lieferanten ist auf unmittelbare Schäden beschränkt. Außer im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten haftet E-Supplier niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Produktionsverlust oder Produktionsausfallzeiten, Verwaltungs- oder Personalkosten, verpasste Gelegenheiten, Kundenverlust oder Ansprüche Dritter (einschließlich Kunden des Käufers). Sollte E-Supplier haftbar gemacht werden, kann dieser in jedem Fall nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrags der betreffenden Ware(n) haftbar gemacht werden, wenn dieser den Betrag übersteigt, für den E-Supplier versichert ist, und wenn die Haftung von E-Supplier den Betrag übersteigt, für den E-Supplier versichert ist. Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 7 Und 8, muss jeder Anspruch gegen E-Supplier im Zusammenhang mit der Vereinbarung innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehung des betreffenden Anspruchs vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

Für den Fall, dass E-Supplier von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, der auf einen Fehler des Käufers hinsichtlich der gekauften Ware zurückzuführen ist, stellt der Käufer E-Supplier vollständig frei.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Haftungsbeschränkung des E-Lieferanten auch im Falle grober Fahrlässigkeit des E-Lieferanten gilt.

  1. Beendigung

Der E-Lieferant kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen:

A)         Wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren (einschließlich eines gerichtlichen Sanierungs- oder Konkursverfahrens) eröffnet wird, wenn der Käufer einen gerichtlichen oder sonstigen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn konkrete Umstände darauf schließen lassen, dass ein ernsthafter Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit des Käufers besteht, sowie wenn der Käufer (als natürliche Person) verstirbt oder (als juristische Person) aufgelöst und/oder liquidiert wird;

B)         Wenn der Käufer seinen wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der rechtzeitigen Zahlung von Rechnungen oder der Nichterbringung einer verlangten Sicherheit, wie oben beschrieben, nicht nachkommt;

C)         Wenn der Käufer die Annahme der gelieferten Ware verweigert oder wenn der Käufer, nachdem er per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde, den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen bezahlt oder keine für E-Supplier akzeptable Sicherheit für die Zahlung geleistet hat;

D)         Wenn der Käufer seinen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und nach einer Inverzugsetzung per eingeschriebenem Brief nicht innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen positiv auf die Inverzugsetzung reagiert;

e)         Wenn der Käufer nach einer vorherigen, von ihm positiv beantworteten Inverzugsetzung erneut einen Umstand erfüllt, wegen dem er bereits zuvor in Verzug geraten war oder der eng damit zusammenhängt;

F)           Im Falle wesentlicher Ungenauigkeiten von Informationen in Anträgen, Ansprüchen, Zeitplänen, Zertifikaten oder anderen Dokumenten, die der Käufer vor oder nach der Vereinbarung an den E-Lieferanten ausgestellt hat.

Die Kündigung hat für den Käufer keine Konsequenzen und entbindet ihn nicht von etwaigen Verpflichtungen oder Haftungen, die der Käufer vor dem Kündigungsdatum übernommen hat. Dabei gilt, dass alle Beträge, die der Käufer E-Supplier am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung schuldet, sofort und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig und zahlbar werden. Darüber hinaus darf E-Supplier in einem solchen Fall die Beträge, die es dem Käufer schuldet, mit den Beträgen verrechnen, die der Käufer E-Supplier schuldet.

Die Kündigung gemäß diesem Artikel wird nach einer schriftlichen Mitteilung (per Einschreiben oder E-Mail) wirksam. Falls der E-Lieferant vom Vertrag zurücktritt, hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 15% des Preises, und dies unbeschadet seines Rechts, eine höhere Entschädigung zu fordern.

Keine der Parteien hat das Recht, den Vertrag gemäß Artikel 5.90(2) des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzeitig aufzulösen. Darüber hinaus hat der Käufer im Falle einer Vertragsverletzung des E-Lieferanten keinen Anspruch auf Ersatz oder Kündigung durch Kündigung. Liegen die Voraussetzungen für einen Antrag auf Vertragsauflösung auf Kosten des E-Lieferanten oder auf Austausch des E-Lieferanten vor, so muss dies grundsätzlich auf dem gerichtlichen Weg erfolgen.

  1. Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt ist jedes Ereignis zu verstehen, das unabhängig vom Willen der Vertragsparteien ist, von diesen vernünftigerweise weder vorhergesehen noch vermieden werden konnte und das die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unmöglich macht. E-Supplier haftet nicht für die direkten oder indirekten Folgen einer Situation außerhalb seiner Kontrolle oder einer Situation höherer Gewalt. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem: Krieg, bewaffnete Konflikte, Feuer, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Arbeitskonflikte (einschließlich Streik und Aussperrung), Sabotage, innere Unruhen, Unfälle, Eingriffe von Behörden, Verbote oder Beschränkungen, Verzögerungen bei Transportmöglichkeiten, Mangel oder Verschwinden bzw. Unmöglichkeit, die zur Herstellung der Waren verwendeten Arbeitskräfte, Materialien oder Geräte zu beschaffen. Der E-Lieferant wird den Käufer über alle Ereignisse höherer Gewalt und deren voraussichtliche Auswirkung auf die Ausführung des Vertrags informieren, einschließlich der Frage, ob diese eine sofortige Aussetzung der Verpflichtungen des E-Lieferanten ohne Anspruch auf Entschädigung zur Folge haben.

Die Anwendung des Artikels 5.74 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird für beide Parteien ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Reparaturdienstleistungen

Der Käufer muss sich an den E-Lieferanten wenden, um einen Reparaturservice anzufordern und eine Genehmigung einzuholen, bevor er das Fahrzeug, die Waren oder die Batterie zur Reparatur einsendet. Alle Reparaturarbeiten werden von qualifizierten Technikern des E-Supplier durchgeführt. E-Supplier unternimmt angemessene Anstrengungen, um das Fahrzeug, die Waren oder die Batterie zeitnah zu reparieren, garantiert jedoch keinen bestimmten Zeitrahmen für die Fertigstellung. Der Käufer ist für die Kosten sämtlicher Reparaturen verantwortlich, einschließlich Teile, Transport und Arbeitsaufwand, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem E-Supplier vereinbart wurde. Vor Beginn der Arbeiten stellt E-Supplier einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Verfügung. Es können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen, wenn während des Reparaturvorgangs unerwartete Probleme festgestellt werden. E-Supplier behält sich das Recht vor, Reparaturleistungen abzulehnen, wenn nach eigenem Ermessen festgestellt wird, dass das Fahrzeug, die Waren oder die Batterie nicht repariert werden können oder wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs, der Waren oder der Batterie übersteigen würden.

E-Supplier haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, an der Ware oder an der Batterie, die während des Reparaturvorgangs auftreten, es sei denn, diese sind auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von E-Supplier oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen.

Dem Käufer ist bewusst, dass von (Lithium-)Batterien und anderen Gütern oder Fahrzeugen, insbesondere bei Beschädigung, Gefahren, insbesondere Brand- und Explosionsgefahr ausgehen können. Der Käufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge, Waren oder Batterien zur Reparatur ordnungsgemäß zu verpacken und zu transportieren und den E-Lieferanten über bekannte Schäden zu informieren. Mit anderen Worten verpflichtet sich der Käufer, alle notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Transport zu treffen, einschließlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften und Richtlinien für die Handhabung und den Transport von unter anderem Lithiumbatterien. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug, die Waren oder die Batterie auf eigene Kosten an die von E-Supplier benannte Reparaturwerkstatt zu versenden oder zu liefern, und E-Supplier sendet sie auf Kosten des Käufers repariert zurück, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Verletzung von Patenten, Marken oder Urheberrechten

E-Supplier gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Ansprüchen aufgrund der Verletzung von Patenten, Marken oder Urheberrechten ist, es sei denn, die Ware wurde gemäß den Anweisungen des Käufers (einschließlich Mustern, Diagrammen, Zeichnungen oder anderen Spezifikationen) hergestellt. Im letzteren Fall verpflichtet sich der Käufer, E-Supplier von allen Verlusten, Schäden und Kosten freizustellen, die aus etwaigen Ansprüchen gegen E-Supplier aufgrund der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Verkauf oder der Verwendung der betreffenden Waren entstehen. Wird der E-Supplier von einer solchen Inanspruchnahme schriftlich in Kenntnis gesetzt, so wird der Besteller auf erstes Anfordern des E-Suppliers in die Auseinandersetzung eingreifen, die Verteidigung auf eigene Kosten übernehmen und die Interessen des E-Suppliers wahrnehmen.

  1. Vertraulichkeit

Alle dem Käufer zur Verfügung gestellten Daten, darunter technische Spezifikationen, Zeichnungen, Diagramme, Hinweise, Anweisungen, gelten als Teil der Vereinbarung zwischen den Parteien und werden als in diese einbezogen betrachtet, als wären sie in ihrer Gesamtheit enthalten und stellen vertrauliche Informationen dar. Sämtliche damit verbundenen Rechte, insbesondere geistige Eigentumsrechte, verbleiben stets im Eigentum von E-Supplier und der Käufer verpflichtet sich, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E-Supplier nicht an Dritte weiterzugeben. Der Käufer wird sämtliche vertraulichen Informationen auf erste Aufforderung hin unverzüglich an den E-Supplier zurückgeben.

  1. Datenschutz und Privatsphäre

E-Supplier respektiert die Privatsphäre seiner Kunden und Website-Besucher und verweist auf seine Datenschutzrichtlinie, aus der sein Engagement für die Einhaltung der DSGVO hervorgeht (sofern zutreffend). Diese ist auf unserer Website verfügbar. Alle erfassten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften sowie der Datenschutzrichtlinie des E-Lieferanten verwendet, gespeichert und geschützt. Indem Käufer E-Supplier personenbezogene Daten übermitteln, stimmen sie der Verwendung ihrer Daten für Zwecke wie Auftragsabwicklung, Kundendienst und Marketingkommunikation zu.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung (oder ein Teil davon) dieser AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und voll wirksam. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung (oder ein Teil davon) wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

  1. Geltendes Recht und zuständige Gerichte

Diese AGB unterliegen dem belgischen Recht und sind entsprechend auszulegen. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens und des Übereinkommens vom 14. Juni 1974 über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem E-Lieferanten und dem Käufer werden ausschließlich vor den Gerichten von Gent, Abteilung Brügge (Belgien) verhandelt.

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